Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen , Kiesslich Consulting
Stand: März 2013
§1 Gegenstand des Vertrags
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KIESSLICH CONSULTING regeln die Erbringung festgelegter Dienstleistungen.
1.2 Leistungen der KIESSLICH CONSULTING werden im Bestellformular als Dienstleistungen spezifiziert. Die Dienstleistungen dienen der Schulung, Beratung und Unterstützung des Kunden. Der Kunde ist für die mit den Dienstleistungen der KIESSLICH CONSULTING von ihm angestrebten und damit erzielbaren Ergebnisse selbst verantwortlich.
1.3 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Bestellung durch den Kunden und KIESSLICH CONSULTING zustande. Als Datum des Zustandekommens gilt der Tag, an dem das Bestellformular vom Kunden unterzeichnet bei KIESSLICH CONSULTING eingegangen ist. Der Kunde erhält bei der ersten Bestellung die geltenden AGBs als Vertragsbestandteil.
§2 Planungs- und Ausführungsbedingungen, Endtermin, Abnahme, Verantwortlichkeiten der Vertragspartner
2.1 Eine Bestellung enthält die Beschreibung der Leistungen.
2.2 Die Vertragspartner können im Bestellformular einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
2.3 Der Kunde wird die erforderliche Arbeitsvoraussetzungen (wie z. B. Systemkapazität, Datensichtgeräte, Räumlichkeiten, Telefon- und Netzwerkanschlüsse usw.) der KIESSLICH CONSULTING zur Verfügung stellen. Er versichert, an den zur Verfügung gestellten Materialien eigene Rechte zu haben oder berechtigt zu sein, darüber zu verfügen.
§3 Änderungen des Leistungsumfangs
Beide Vertragspartner können in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, und dem anderen die Zustimmung oder Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Dienstleistungen werden zu der im Bestellformular aufgeführten Zeitperiode aufgrund Leistungsnachweisen vergütet.
4.2 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Satz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
4.3 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die KIESSLICH CONSULTING berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz der EZB geltend zu machen.
§5 Einsatz von Personal
5.1 Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner zur gegenseitigen Abstimmung und Klärung aller Fragen, die sich im Verlauf der Leistungserbringung ergeben.
5.2 Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Auswahl und Beaufsichtigung der eingesetzten eigenen Mitarbeiter oder Mitarbeiter Dritter verantwortlich.
§6 Unteraufträge
Die KIESSLICH CONSULTING kann Dienstleistungen ganz oder teilweise durch von ihr bestimmte Unterauftragnehmer ausführen lassen.
§7 Geheimhaltung
7.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über den Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen Organisationsstrukturen und Geschäftsabläufen besonders für alle Informationen und sonstigen Daten, die explizit als vertraulich bezeichnet werden oder eindeutig als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind oder entsprechend als solche gekennzeichnet wurden.
7.2 Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind lediglich Informationen, welche sich zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung durch die eine Vertragspartei bereits rechtmäßig im Besitz der anderen Vertragspartei befinden, offenkundig sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
7.3 Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind ferner Informationen, für deren Offenbarung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, oder die gegenüber Personen offenbart werden, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertragspartei, die sich auf eine solche Ausnahme beruft, trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahme.
7.4 Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, daß auch ihre jeweils durch diese Geheimhaltungsvereinbarung betroffenen Mitarbeiter entsprechend den Regelungen dieser AGB zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Dasselbe gilt, wenn sich die Parteien zur Erbringung ihrer Leistungspflichten sonstiger Dritter bedienen. Die Parteien werden einander die Einhaltung dieser Verpflichtungen auf Wunsch schriftlich nachweisen und sich gegenseitig, insbesondere im Rahmen gesetzlich oder behördlich erzwungener Auskunftspflichten, soweit wie dies möglich und erlaubt ist, über die Auskunftserteilung informieren und sich bei deren Erfüllung gegenseitig unterstützen.
§8 Haftung
Die KIESSLICH CONSULTING haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung haftet KIESSLICH CONSULTING für unmittelbare Schäden bis zur Höhe der Vertragssumme.
§9 Rechte Dritter
Der Kunde stellt die KIESSLICH CONSULTING und ihre Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei.
§10 Kündigung
10.1 Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
10.2 Beide Teile können den Vertrag kündigen, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig verletzt ; Ziffer 12.2 bleibt unberührt.
10.3 Kündigt der Kunde aus Gründen, die von KIESSLICH CONSULTING zu vertreten sind, vergütet er nur für diejenigen Teile der erhaltenen Leistungen, die für ihn nutzbar sind.
§11 Geschäftspartner
Die KIESSLICH CONSULTING hat mit bestimmten Partnern Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung von Leistungen und Produkten geschlossen. Soweit ein solcher Geschäftspartner für KIESSLICH CONSULTING Dienstleistungen zu diesen AGB vermittelt, gelten ausschließlich diese AGB. KIESSLICH CONSULTING ist für die eigene Geschäftstätigkeit des Geschäftspartners nicht verantwortlich.
§12 Bundesdatenschutzgesetz
Die KIESSLICH CONSULTING ist gemäß §§ 27, 28 BDSG berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung der Geschäftszwecke zu speichern, im In- und Ausland zu übermitteln, zu nutzen, zu verändern und zu löschen. Die Daten werden bei KIESSLICH CONSULTING gespeichert. Der Auftraggeber erhält hiermit davon Kenntnis gemäß § 33 Abs. 1 BDSG. Der Auftraggeber kann der Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung nach § 28 Abs. 4 Satz 1 widersprechen. Der Widerspruch ist an die verantwortliche Stelle [KIESSLICH CONSULTING] zu richten.
§13 Schlußbestimmungen
13.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung des anderen Vertragsteils.
13.2 Bevor ein Vertragsteil rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternimmt, ist dem Betroffenen die Erfüllung in angemessener Form und Zeit zu ermöglichen.
13.3 Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren innerhalb von zwei Jahren.
13.4 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag im kaufmännischen Verkehr ist Rosenheim/Traunstein.
13.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt.